Leistungsumfang

  1. Beratung für die Einführung eines Standards zur Zertifizierung nach BioSt-NachV und Biokraft-NachV (ISCC, RedCert)
  2. Verifizierung von Emissionsdaten
  3. Umweltgutachten gemäß EEG (z.B. KWK-, Gülle-, NawaRo-Bonus, Biogasregister)
  4. Zertifizierung gemäß EEG §41 Abs. 1 Nr. 4 (Ausgleichsregelung Stromkosten, BAFA)
  5. Durchführung von Ist-Analysen und Umweltprüfungen
  6. Einführung von Managementsystemen im Unternehmen (EMAS, 14001, 16001, 50001, 18001, 9001)
  7. Beratung zur Umwelthaftung
  8. Schulungen
  9. Durchführung von internen Audits
  10. Zertifizierung von Managementsystemen (EMAS, 14001, 16001)
  11. Dokumenten- und Ablaufoptimierung
  12. "Beauftragten-Portal" - Schulungs- und Informationsportal
  13. Internationale Dienstleistungen
  14. Unterstützung bei der Erstellung von REACH-Dossiers unter IUCLID
Für unsere Dienstleistungen können Sie ggf. finanzielle Förderungen in Anspruch nehmen, wir beraten Sie gerne (Förderdatenbank  Fördergeber: Bund-Land-EU - Förderberechtigte: Unternehmen - Suchbegriff: Umweltmanagement).


1. Beratung für die Einführung eines Standards zur Zertifizierung nach BioSt-NachV und Biokraft-NachV (ISCC, RedCert)Ab 1. Januar 2011 muss die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und zur Stromerzeugung eingesetzten Pflanzenölen nachgewiesen werden. Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) wird der von der Europäischen Union vorgegebene Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu den Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstofe und flüssige Brennstoffe in nationales Recht umgesetzt.

Über entsprechende Zertifizierungssysteme muss der Nachweis der nachhaltigen Biomasseproduktion erbracht werden. Alle Beteiligten der Verarbeitungskette - angefangen von den landwirtschaftlichen Betrieben über die Unternehmen der Liefer- und Herstellungskette bis hin zum Verbrauch wird mit Hilfe eines systematischen Kontrollverfahrens die nachhaltige Biomasseherstellung über alle Stufen der Wertschöpfungskette durch massenbilanzsysteme nachvollzogen.

Mit ISCC und RedCert wurden zwei Zertifizierungssysteme entwickelt, welche diese Anforderungen erfüllen.

Wir beraten alle Stufen der Wertschöpfungskette hinsichtlich
des Zertifizierungsbedarfs gemäß Systemvorgaben.


2. Emissionshandel Verifizierung von Emissionsdaten nach Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

3. Umweltgutachten gemäß EEG (z.B. KWK-, Gülle-, NawaRo-Bonus, Biogasregister) Nach dem EEG 2009 müssen u.a. in den folgenden Bereichen Umweltgutachter hinzugezogen werden:
- Einsatz pflanzlicher Nebenprodukte
- Güllebonus
- Landschaftspflegebonus
- KWK-Bonus
Nach gängiger Auslegung des EEG kann nur im Falle des KWK-Bonus eine Vorprüfung, also vor der Inbetriebnahme, notwendig sein. Ansonsten müssen/können die Nachweise für alle vier Bereiche am Ende des jeweiligen Jahres, spätestens zur Erstellung der Konformitätserklärung (Frist: 28.02. des Folgejahres) den Energieversorgern vorgelegt werden.

Wir sind natürlich auch beim DENA-Biogasregister gelistet und begutachten Ihre Biomethan-Produktion.

4. Gutachten gemäß EEG § 41 Abs. 1 Nr. 4 (Stromkosten)

Ab 2013 gilt die BAFA-Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen nur noch für solche Unternehmen mit EMAS-Validierung, mit 50001- oder mit 16001-Zertifikat. Das Managementsystem muss im vorherigen Geschäftsjahr zertifiziert worden sein. Im Untermerkblatt II A 1. (Stand 06.05.2011) wird auf die geänderten Bedingungen hingewiesen. Weitere Details besprechen wir gerne ausführlich mit Ihnen: 0228 445227.

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) § 41 Abs. 1 Nr. 4, wird die Inanspruchnahme einer besonderen Ausgleichsregelung davon abhängig gemacht, dass das Unternehmen Elemente eines Energiemanagements praktiziert. Den geringsten Zusatzaufwand haben Unternehmen mit einer EMAS-Registrierung. Bei ihnen gilt die Anforderung des § 41 Abs. 1 Nr. 4 EEG als erfüllt. ISO-14001-Zertifikate müssen zusätzlich den Hinweis enthalten, dass der Zertifizierer die durch das Unternehmen erhobenen Energiedaten und Einsparpotenziale sowie deren Bewertung überprüft und Abweichungen von den Anforderungen nicht festgestellt hat. Als Umweltgutachter können wir Ihre Nachweise prüfen und zertifizieren.


5. Durchführung von Ist - Analysen und UmweltprüfungenDer erste Arbeitsschritt vor der Einführung eines Managementsystems besteht in der um-fassenden Bestandsaufnahme. Durch Dokumentensichtung, Interviews und Begehungen vor Ort wird die Ausgangssituation ermittelt. Bei der Teilnahme an EMAS ist eine Um-weltprüfung sogar vorgeschrieben. Da es erfahrungsgemäß viele Berührungspunkte zum Qualitätsmanagement und zur Arbeitssicherheit gibt, können diese Aspekte ebenfalls be-rücksichtigt werden. 6. Einführung von Managementsystemen im UnternehmenAnalyse der bestehenden betrieblichen Abläufe In allen Unternehmen existieren Grundlagen von Managementsystemen, da Abläufe geregelt und organisiert sind. Häufig gibt es Verbesserungs- und Optimierungsmöglichkeiten. Außerdem besteht der Wunsch nach einem "zertifizierfähigen" Managementsystem z.B. nach EMAS, 14001, 16001, 50001, 18001 oder 9001. Daraus ergibt sich ein Handlungsbedarf. Bestehende Abläufe werden mit den Betroffenen analysiert und Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet.
Es werden ggf. für alle Mitarbeiterebenen Schulungs- und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Wir unterstützen Sie z.B. bei der Erstellung oder Optimierung der verschiedensten Dokumente (z.B. Handbücher, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen etc.). Ziel ist dabei immer eine firmenspezifische, "schlanke" und anwendungsorientierte Dokumentation. Der Nutzen des Managementsystems für das Unternehmen hat auf allen Stufen die höchste Priorität.

7. Umwelthaftung

Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist im November 2007 in Kraft getreten. Die Haftung bei Umweltschäden wird deutlich verschärft. Für die Unternehmen und Behörden ergeben sichvielfältige Herausforderungen:

Die neuen Aufgaben berühren unterschiedliche Fachdisziplinen. Dazu haben wir uns mit Expertenbüros zum Netzwerk Umwelthaftung zusammengeschlossen. Die Netzwerkpartner bieten Gutachter- und Beratungsleistungen an für Unternehmen, zuständige Behörden i. S. des USchadG, Versicherungen, Vorhabensträger, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Kommunen.

8. Schulungen 9. Durchführung von internen Audits 10. Zertifizierung von Managementsystemen 11. Dokumenten- und Ablaufoptimierung 12. Beauftragten-Portal Im Beauftragten-Portal finden Sie Informationen zu den   Wir vermitteln den passenden externen Beauftragten.

13. Internationale Dienstleistungen 14. Unterstützung bei der Erstellung von REACH-Dossiers unter IUCLID