Leistungsumfang
- Beratung für die Einführung eines Standards zur Zertifizierung nach BioSt-NachV und Biokraft-NachV (ISCC, RedCert)
- Verifizierung von Emissionsdaten
- Umweltgutachten gemäß EEG (z.B. KWK-, Gülle-, NawaRo-Bonus, Biogasregister)
- Zertifizierung gemäß EEG §41 Abs. 1 Nr. 4 (Ausgleichsregelung Stromkosten, BAFA)
- Durchführung von Ist-Analysen und Umweltprüfungen
- Einführung von
Managementsystemen im Unternehmen (EMAS, 14001, 16001,
50001, 18001, 9001)
- Beratung zur Umwelthaftung
- Schulungen
- Durchführung von internen Audits
- Zertifizierung von
Managementsystemen (EMAS, 14001, 16001)
- Dokumenten- und Ablaufoptimierung
- "Beauftragten-Portal" - Schulungs- und Informationsportal
- Internationale Dienstleistungen
- Unterstützung bei der Erstellung von REACH-Dossiers unter IUCLID
1. Beratung für die Einführung eines Standards zur Zertifizierung nach BioSt-NachV und Biokraft-NachV (ISCC, RedCert)Ab 1. Januar 2011 muss die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und zur Stromerzeugung eingesetzten Pflanzenölen nachgewiesen werden. Mit der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) wird der von der Europäischen Union vorgegebene Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu den Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstofe und flüssige Brennstoffe in nationales Recht umgesetzt.
Über entsprechende Zertifizierungssysteme muss der Nachweis der nachhaltigen Biomasseproduktion erbracht werden. Alle Beteiligten der Verarbeitungskette - angefangen von den landwirtschaftlichen Betrieben über die Unternehmen der Liefer- und Herstellungskette bis hin zum Verbrauch wird mit Hilfe eines systematischen Kontrollverfahrens die nachhaltige Biomasseherstellung über alle Stufen der Wertschöpfungskette durch massenbilanzsysteme nachvollzogen.
Mit ISCC und RedCert wurden zwei Zertifizierungssysteme entwickelt, welche diese Anforderungen erfüllen.
Wir beraten alle Stufen der Wertschöpfungskette hinsichtlich
- Überprüfung
- Überarbeitung und
- Umsetzung
2. Emissionshandel Verifizierung von Emissionsdaten nach Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
- Güllebonus
- Landschaftspflegebonus
- KWK-Bonus
Wir sind natürlich auch beim DENA-Biogasregister gelistet und begutachten Ihre Biomethan-Produktion.
Ab 2013 gilt die
BAFA-Ausgleichsregelung
für stromintensive Unternehmen nur noch für
solche Unternehmen mit EMAS-Validierung, mit 50001- oder
mit 16001-Zertifikat. Das Managementsystem muss im
vorherigen Geschäftsjahr zertifiziert worden sein. Im
Untermerkblatt
II
A 1. (Stand 06.05.2011) wird auf die geänderten
Bedingungen hingewiesen. Weitere Details besprechen wir
gerne ausführlich mit Ihnen: 0228 445227.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2009) § 41 Abs. 1 Nr. 4, wird die Inanspruchnahme einer besonderen Ausgleichsregelung davon abhängig gemacht, dass das Unternehmen Elemente eines Energiemanagements praktiziert. Den geringsten Zusatzaufwand haben Unternehmen mit einer EMAS-Registrierung. Bei ihnen gilt die Anforderung des § 41 Abs. 1 Nr. 4 EEG als erfüllt. ISO-14001-Zertifikate müssen zusätzlich den Hinweis enthalten, dass der Zertifizierer die durch das Unternehmen erhobenen Energiedaten und Einsparpotenziale sowie deren Bewertung überprüft und Abweichungen von den Anforderungen nicht festgestellt hat. Als Umweltgutachter können wir Ihre Nachweise prüfen und zertifizieren.
- Vorschläge von Optimierungsmöglichkeiten
- Durchführung von Schulungs- und Informationsveranstaltungen für alle Mitarbeiterebenen
- Mithilfe bei Erstellung und Optimierung der verschiedensten Dokumente (Handbücher, Verfahrensanweisungen, etc.)
Es werden ggf. für alle Mitarbeiterebenen Schulungs- und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Wir unterstützen Sie z.B. bei der Erstellung oder Optimierung der verschiedensten Dokumente (z.B. Handbücher, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen etc.). Ziel ist dabei immer eine firmenspezifische, "schlanke" und anwendungsorientierte Dokumentation. Der Nutzen des Managementsystems für das Unternehmen hat auf allen Stufen die höchste Priorität.
7. Umwelthaftung
Das Umweltschadensgesetz (USchadG) ist im November 2007 in Kraft getreten. Die Haftung bei Umweltschäden wird deutlich verschärft. Für die Unternehmen und Behörden ergeben sichvielfältige Herausforderungen:
- Abschätzung des Risikopotenzials für Unternehmen und Betriebe
- Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Risikovorsorge
- Versicherung von Umweltschäden
- Schadensermittlung und -bewertung
- Konkretisierung und ggf. Standardisierung der Erheblichkeitsbewertung
- Ermittlung und Festlegung des Sanierungsumfanges
- Verhältnismäßigkeitsprüfung der Sanierungsoptionen
- Erfolgskontrolle der Sanierung
Die neuen Aufgaben berühren unterschiedliche Fachdisziplinen. Dazu haben wir uns mit Expertenbüros zum Netzwerk Umwelthaftung zusammengeschlossen. Die Netzwerkpartner bieten Gutachter- und Beratungsleistungen an für Unternehmen, zuständige Behörden i. S. des USchadG, Versicherungen, Vorhabensträger, Planungs- und Genehmigungsbehörden sowie Kommunen.
8. Schulungen
- Themen- und branchenspezifische In-house Schulungen (z.B. umweltgerechte Produktentwicklung, "Green purchasing" etc.)
- Auditorenschulungen und -trainings
Vorhandene und ggf. neue interne Auditoren müssen regelmäßig geschult werden. In-house Schulungen in Kombination mit internen Audits haben sich als effektiv und ökonomisch bewährt. Erfahrene und überdurchschnittlich gut bewertete Referenten stehen für themen- und branchenspezifische Schulungen zur Verfügung.
- Erstellung spezifischer Checklisten
- Durchführung von Audits / Kombiaudits (UM, QM, AS)
- Dokumentation der Ergebnisse in professioneller Form
(z.B. Einsatz von Digitalkamera, überzeugende
Präsentation für die Geschäftsleitung etc.)
Begrenzte Personalkapazitäten, fehlende Auditroutine oder mangelnde Unabhängigkeit erfordert häufig den Einsatz Externer für die Durchführung der internen Audits. Insbesondere bei Kombiaudits (UM, QM, AS) sowie bei der Auditierung der zentralen Umweltschutzabteilungen hat sich der Einsatz von unabhängigen und erfahrenen Experten fachlich und ökonomisch bewährt. Wir erstellen ggf. spezifische Checklisten, führen Audits durch und dokumentieren die Ergebnisse in professioneller Form (z.B. Einsatz von Digitalkamera, überzeugende Präsentation für die Geschäftsleitung etc.).
- Validierung nach EMAS
- Zertifizierungen nach DIN EN ISO 14001 oder DIN EN 16001
- Kontakte zu anderen renomierten Zertifiziergesellschaften
ermöglichen unterschiedlichste Zertifizierungen (z.B.
ISO 9000:2000, VDA 6.1, SCC, HACCP, etc.) Durch die eigene
Zulassung als Umweltgutachter bei der DAU können
Validierungen nach EMAS und Zertifizierungen nach DIN EN ISO
14001 / DIN EN 16001 angeboten werden.
Es bestehen sehr gute fachliche und persönliche Kontakte zu anderen renommierten Zertifiziergesellschaften. Daher können nahezu alle denkbaren Zertifizierungen (z.B. OHSAS 18001, ISO 9000, VDA 6.1, SCC, HACCP, Efb etc.) federführend angeboten werden.
- Hilfe bei der Bewältigung und Strukturierung der Informationsflut
- Technische, rechtliche und organisatorische Informationen
zu Umweltthemen
Im Tagesgeschäft werden sowohl eingefahrene betriebliche Abläufe als auch die routinemäßige Dokumentation selten hinterfragt. Die Betroffenen ärgern sich aber regelmäßig Literatur und Dateien. Die regelmäßige Optimierung und Aktualisierung unter dem Aspekt der Gebrauchsfreundlichkeit bleibt aufgrund mangelnder Zeitkontingente meist auf der Strecke.
Wir bieten Ihnen die Hilfe bei der Bewältigung und Strukturierung der Informationsflut. Dabei werden alle vorhandenen Medien so eingesetzt, dass sie für den Anwender den höchstmöglichen Nutzen bieten. Schwerpunkt sind die technischen, rechtlichen und organisatorischen Informationen zu Umweltthemen.
- relevanten Beauftragten
- fach- und sachkundigen Personen
- notwendigen Schulungen
13. Internationale Dienstleistungen
- Recherche zu Umweltrecht
- Herstellung von Firmenkontakten in Ungarn und Litauen
- Fachübersetzungen in Ungarisch und Russisch
- Durchführung von Schulungs-, Beratungs- und Zertifizierungsprojekten innerhalb und außerhalb der EU
- Die REACH-Verordnung verpflichtet viele Hersteller, Importeure und Verarbeiter zur Registrierung von chemischen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen.
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der
Registrierungsdossiers für die IUCLID-Datenbank.